Nachdem wir Sie am 30.04.2020 bereits über das Inkrafttreten der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (4. PflegeArbbV) zum 01.05.2020 informiert haben, haben wir die Mindestlohnübersicht entsprechend aktualisiert.
Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
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