Mindestlohn in der Zeitarbeit

Bundeskabinett nimmt Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit zur Kenntnis

20.12.2011 | Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit zur Kenntnis genommen. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten und muss dann von Zeitarbeitsunternehmen beachtet werden. Die neue Regelung sieht Mindeststundenentgelte von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten vor.

Ab dem 1. November 2012 wird es eine Erhöhung auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten geben. Als Basis dieser Entgelte dienen die Entgeltgruppen 1 (West/Ost) des BZA/DGB-Tarifwerks.

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