19.07.2017 | MdB Jana Schimke: "Integration von Asylsuchenden – ohne die Zeitarbeit geht es nicht!"

Jana Schimke MdB | © Karoline Wolf

Die Entwicklung unseres Arbeitsmarktes ist beeindruckend. Wenn zum Ende eines jeden Monats die Bundesagentur für Arbeit die neusten Zahlen zur Lage am Arbeitsmarkt vorstellt, eilen wir von Rekord zu Rekord. Mittlerweile sank die Arbeitslosenzahl auf 2,6 Millionen und wir verzeichnen eine Arbeitslosenquote von sechs Prozent. Mit aktuell 43,6 Millionen Erwerbstätigen haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch einmal über 600.000 Menschen den Weg in eine Beschäftigung gefunden.

Nun könnte man es sich einfach machen, die Hände in den Schoß legen und darauf hoffen, dass alles so weiterläuft. Doch zunächst ändern sich die Rahmenbedingungen in einer globalisierten Wirtschaft ständig. Weiterhin werden Gesetze mit unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigte und den Arbeitsmarkt beschlossen. Im besten Fall folgen daraus positive Beschäftigungsanreize. Schließlich gibt es trotz einer florierenden Wirtschaft und eines robusten Arbeitsmarktes noch immer gesellschaftliche Gruppen, die davon kaum oder gar nicht profitieren. Das sind zum Beispiel Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und neuerdings auch jene, die als Asylsuchende in unser Land kommen.

Bei Letztgenannten sind die Herausforderungen der Integration in den Arbeitsmarkt besonders groß. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind im Jahr 2015 890.000 und im Jahr 2016 280.000 Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Allerdings verfügt nur eine Minderheit über höhere Bildungsabschlüsse. Kenntnisse der deutschen Sprache sind so gut wie nicht vorhanden. Der Kraftakt, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist also enorm. Warum tun wir das? Weil Arbeit immer besser ist als Arbeitslosigkeit, auch für Geflüchtete. Erwähnt sei an dieser Stelle aber, dass das Asylrecht nicht den Zweck einer Arbeitsmarktmigration verfolgt, sondern grundsätzlich Schutz bieten soll. Doch es gilt, die Kosten für unsere sozialen Sicherungssysteme in Schach zu halten. Der Erfolg dieser Operation hängt dabei auch von der Bereitschaft der Gesellschaft ab, Integration zu unterstützen. Eine flächendeckende Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wäre jedoch fatal.

In einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit gibt man sich jedenfalls optimistisch. Die Forscher halten eine Erwerbstätigenquote unter Flüchtlingen von 50 Prozent nach etwa fünf Jahren für realistisch. Damit uns das aber wirklich gelingt, benötigen wir die richtigen Instrumente. Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass sie ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt ist. Warum sollte der Zeitarbeit dies nicht auch bei Flüchtlingen gelingen? Bereits heute liegt der Anteil der ausländischen Beschäftigten in der Zeitarbeit bei 26 Prozent. Er ist damit mehr als doppelt so hoch wie der allgemeine Anteil ausländischer Beschäftigter am deutschen Arbeitsmarkt.

Innerhalb der Großen Koalition hat die Union versucht, diesen Erfahrungswerten in der Zeitarbeit Rechnung zu tragen. Beim Integrationsgesetz haben wir den Zugang von Flüchtlingen in die Zeitarbeit erleichtert. Konnten Flüchtlinge bis dahin erst nach 15 Monaten in der Zeitarbeit eingesetzt werden, so ist dies nun nach den ersten drei Monaten des allgemeinen Beschäftigungsverbots möglich. Im Gegenzug sage ich auch deutlich, dass die vom Koalitionspartner maßgeblich vorangetriebenen Regulierungen der Zeitarbeit nicht förderlich sind. Die Einschränkungen bei der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay hindern die Zeitarbeit bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Welch wichtigen Stellenwert die Zeitarbeit für unsere Wirtschaft einnimmt, zeigt jedenfalls der Beschluss in der Metall- und Elektroindustrie, bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaft für eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 48 statt 18 Monaten ausgesprochen haben.

Wir können es uns nicht erlauben, bei der Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt, auf das bewährte Instrument der Zeitarbeit zu verzichten. Deshalb machen wir uns auch als Parlamentskreis Mittelstand (PKM) innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür stark, bestehende Rechtsunsicherheiten in der Zeitarbeit, zum Beispiel bei Equal Pay, zu beseitigen. Sollte die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) darüber hinaus praktische Probleme bei der Neuregelung in der Zeitarbeit zu Tage fördern, dürfen wir uns als politisch Verantwortliche nicht davor scheuen, aktuelle Regulierungen wieder zurückzunehmen.

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