Lufthansa und BMW

Zwei Urteile deutscher Arbeitsgerichte vom Mittwoch zeigen, dass die gewerkschaftlich unterstützte Blockadehaltung von Betriebsräten gegen Zeitarbeit juristisch haltlos ist. "Durch die aktuelle Rechtsprechung fühlen wir uns in unserer Auffassung voll und ganz bestätigt", sagt der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Volker Enkerts.

"Zeitarbeitnehmer sind vollwertige Arbeitskräfte in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis", so Enkerts weiter. Es gibt keinen Zweifel, dass jedes Unternehmen sie bei Bedarf einstellen können müsse.

Zunächst hatte das Arbeitsgericht Leipzig entschieden, dass der Automobilhersteller BMW in seinem dortigen Werk 33 Zeitarbeitnehmer einstellen darf, die beispielhaft für die etwa 1.100 zur Debatte standen. Der Betriebsrat hatte die Zustimmung dazu zuvor verweigert.

Auch Lufthansa, die größte deutsche Fluglinie, kann nun Zeitarbeitnehmer als Flugbegleiter einsetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen Antrag der Personalvertretung der Airline auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit sollte der Lufthansa untersagt werden, bei der Auswahl des Kabinenpersonals mit Zeitarbeitsfirmen zu kooperieren.

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