
Im heutigen Bundesanzeiger wurde die verbindliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer veröffentlicht. Sie tritt ab 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Die neue Regelung sieht Mindeststundenentgelte in Höhe von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen vor. Ab dem 1. November 2012 werden die Entgelte auf 7,50 Euro im Osten und auf 8,19 Euro im Westen erhöht.
Es gilt das Mindeststundenentgelt des Arbeitsortes (Arbeitsortprinzip). Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, soweit dieses höher ist.
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