15.02.2021 | LAG BW entscheidet uneinheitlich zum TV LeiZ

Ende letzten Jahres sind von unterschiedlichen Spruchkörpern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG BW) innerhalb von zwei Wochen zwei gegensätzliche Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Sachverhalten und zu der Frage ergangen, inwieweit der zwischen dem Arbeitgeberverband Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene Tarifvertrag über Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) ein Abweichen von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer ermöglicht.

Nachdem die Urteilsbegründungen veröffentlicht wurden, lassen sich die Erwägungsgründe der 4. und 21. Kammer des LAG BW zu den jeweiligen Entscheidungen nachfolgend zusammenfassen:

 

Foto: Business photo created by aleksandarlittlewolf - www.freepik.com

Erstellt: Uhr