Ende letzten Jahres sind von unterschiedlichen Spruchkörpern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG BW) innerhalb von zwei Wochen zwei gegensätzliche Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Sachverhalten und zu der Frage ergangen, inwieweit der zwischen dem Arbeitgeberverband Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene Tarifvertrag über Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) ein Abweichen von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer ermöglicht.
Nachdem die Urteilsbegründungen veröffentlicht wurden, lassen sich die Erwägungsgründe der 4. und 21. Kammer des LAG BW zu den jeweiligen Entscheidungen nachfolgend zusammenfassen:
Inhaltsverzeichnis
Die Entscheidungen des LAG BW im Überblick
Hintergrund und Einzelheiten zu den Urteilen des LAG BW
Rechtliche Grundlagen
21. Kammer LAG BW: TV LeiZ findet Anwendung
4. Kammer LAG BW: TV LeiZ findet keine Anwendung
Weiterer Verfahrensgang und Auswirkungen auf die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit
Vorlage an den EuGH in einem weiteren Verfahren zur Höchstüberlassungsdauer und TV LeiZ
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Erstellt: Uhr