Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (s. Rundschreiben Politik vom 14. Dezember 2022) wurde heute im "Bundesanzeiger" veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit werden folgende Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 verlängert:
- Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10%
- Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit
- Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund die Weisung 202212024 vom 22. Dezember 2022 "Kurzarbeitergeld - Verlängerung der Zugangserleichterungen" veröffentlicht.
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