Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 09.06.2021 die 3. Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Diese soll noch im Juni im Bundesanzeiger verkündet werden. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung werden die bisherigen Regelungen zur Öffnung der Kurzarbeit für Zeitarbeitnehmer und zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.09.2021 verlängert.
NACHTRAG: Die Verordnung wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist damit am 23. Juni in Kraft getreten.
Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird über den 30.06.2021 um drei Monate hinaus erweitert, sodass Zeitarbeitsunternehmen Kurzarbeitergeld weiterhin beanspruchen können, wenn sie in ihren Betrieben spätestens zum 30.09.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld gilt für alle Zeitarbeitsunternehmen weiterhin bis längstens zum 31.12.2021.
Verlängerung der Regelungen zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 verlängert. Ab dem 01.10.2021 wird nur noch die Hälfte erstattet. Werden Arbeitnehmer gemäß § 106a SGB III während der Kurzarbeit qualifiziert, kann weiterhin eine volle Erstattung ab 01.10.2021 bis zum Jahresende erfolgen. Sofern Arbeitgeber die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, besteht kein Anspruch auf Erstattung solcher Sozialversicherungsbeiträge, die später im Insolvenzverfahren anfechtbar sind.
Sobald es hierzu weitere Entwicklungen gibt, werden wir Sie informieren. Die 3. Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung ist im Anhang beigefügt.
NACHTRAG: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat aus diesem Anlass ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld sowie zur Weiterbildung währrend Kurzarbeitergeldbezug aktualisiert. Diese finden Sie im Anhang.
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BMAS | Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Stand: 08.06.2021
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BDA | FAQ - Kurzarbeitergeld
Stand: 23. Juni 2021
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BDA | FAQ - Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug
Stand: 23. Juni 2021
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