07.05.2020 | Kurzarbeitergeld (KUG): Verhältnis von Kurzarbeitergeld und Insolvenzen sowie Insolvenzgeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. April 2020 eine Weisung zum "Verhältnis von Kurzarbeitergeld zu Insolvenzen sowie Insolvenzgeld" veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Weitergewährung von Kurzarbeitergeld (KUG) bei einem Insolvenzantrag: KUG kann weiter gewährt werden, wenn die Voraussetzungen zur Gewährung von KUG weiter vorliegen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Arbeitsausfall immer noch von vorübergehender Natur im Sinne von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III ist, d. h. es müssen begründete Erwartungen für eine Betriebsfortführung und die Rückkehr zu Vollarbeit bestehen. Sollte Kurzarbeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens nach Stellung des Insolvenzantrags eingeführt werden, gilt dies ebenso.

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