Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat gestern die "Weisung 202003015 -Verbesserungen für das KUG“ veröffentlicht. Die Weisung hat eine Gültigkeit vom 27.03.2020 bis zum 31.12.2020. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Voraussetzungen die BA an die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Erlass der "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV)" knüpft.
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