Mit Erlass der "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV)" ist es nun auch für Zeitarbeitsunternehmen möglich, in ihren Betrieben Kurzarbeit einzuführen und Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer zu erhalten. Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass es auch für Zeitarbeitsunternehmen möglich ist, rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld nach den neuen Regelungen für ihre Zeitarbeitskräfte zu beantragen.
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