19.03.2020 | Kurzarbeitergeld (KUG) [Update 4]

Wie wir Sie bereits informiert haben, ist das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" in Kraft getreten. Damit Zeitarbeitsunternehmen für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld (KUG) auf Basis dieses Gesetzes beantragen können, muss der Bundesarbeitsminister die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Dies soll nach unseren Informationen in KW 13 – also nächste Woche – geschehen. Die Verordnung soll bis 31.12.2020 befristet sein. Die Bundesagentur für Arbeit plant, mit Bekanntgabe der Rechtsverordnung die dazugehörige Fachliche Weisung zum KUG zu veröffentlichen.

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