Am 2. März haben wir Sie darüber informiert, dass BAP-Präsident Sebastian Lazay sich vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus an die Bundesregierung mit der Forderung nach einer zügigen Öffnung der Zahlung von Kurzarbeitergeld (KUG) für die Zeitarbeit gewandt hat. Nach weiteren Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Bundesregierung bereits am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen hat, der Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit durch Erlass einer Verordnung bestimmen kann, dass Zeitarbeitnehmern Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Hierzu ist eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erforderlich. Diese soll wie folgt lauten:
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr