Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat darüber informiert, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Rechtsanwendung mit Blick auf Kurzarbeitergeld (KUG) bei Grenzschließungen geändert hat. Demnach positioniert sich die BA bei diesem Thema jetzt wie folgt:
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