Die Zeitarbeitsbranche und weite Teile der deutschen Wirtschaft benötigen dringend Klarheit beim Kurzarbeitergeld.
Gemeinsam mit anderen Verbänden drängt der BAP auf eine schnelle Einführung neuer Regelungen für Kurzarbeitergeld. Angesichts der Coronavirus-Pandemie und dem Bedarf der Wirtschaft legt der Gesetzgeber ein bisher ungekanntes Tempo vor. Bundestag und Bundesrat haben nun bereits heute das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Damit wurden die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aus dem Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" wieder herausgelöst.
Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" wird unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich in der kommenden Woche der Fall sein.
Mit dem gerade beschlossenen Gesetz wird die Grundlage für die Verordnung zum Bezug von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit gelegt. Aber erst mit Erlass der Verordnung werden alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von KUG durch Zeitarbeitnehmer geschaffen sein. Das Bundeskabinett wird die Verordnung ebenfalls schnellstmöglich beschließen.
Weitere Informationen sowohl zum Kurzarbeitergeld als auch zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus finden Sie auf unserer Themenseite.
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