
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) fordert die Politik auf, zeitnah im Wege von unbefristeten gesetzlichen Änderungen den Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitsunternehmen sicherzustellen. In Anlehnung an die lediglich befristeten gesetzlichen Änderungen durch das damalige Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität müssen jetzt eigenständige Regelungen zum Kurzarbeitergeld auch für die Betriebe der Zeitarbeit dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden.
Den Zeitarbeitnehmern ist Kurzarbeitergeld zu gewähren unter den Bedingungen, die für alle anderen Arbeitnehmer auch gelten. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, bei Auftragseinbrüchen Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche zu erhalten.
„Zeitarbeitnehmer dürfen nicht länger vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein. Ebenso wenig ist zu rechtfertigen, Zeitarbeitnehmer beim Bezug von Kurzarbeitergeld etwa anders als die übrigen Arbeitnehmer zu behandeln. Vielmehr unterliegt Zeitarbeit vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht und stehen hinter Zeitarbeit fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Zeitarbeitnehmer sind daher in Krisenzeiten genauso schutzbedürftig wie alle anderen Arbeitnehmer auch“, so der BAP-Präsident Volker Enkerts heute in Berlin.
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