Die Bundesregierung hat heute einen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschlossen, mit dem ab dem 1. Oktober bis vorerst zum 31. Dezember 2022 Kurzarbeit in der Zeitarbeit wieder möglich wird. Dafür hatten sich der BAP und seine Partner mit Nachdruck eingesetzt.
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