Damit ist die Bundesregierung Empfehlungen der Verbände gefolgt.Das am 13. März beschlossene „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ ist bereits am Wochenende in Kraft getreten.
Damit ist die Grundlage für die notwendige Verordnung zum Bezug von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit gelegt. Aber erst mit Erlass der Verordnung werden alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von KUG durch Zeitarbeitnehmer geschaffen sein. Die soll "zeitnah" folgen.
Auch die Formulare zur Beantragung von KUG für die Zeitarbeit werden derzeit noch ausgearbeitet.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage sowie arbeits- und vertragsrechtliche Hinweis für Zeitarbeitsunternehmen finden Sie auf unserer Themenseite.
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