In Folge der massiv ansteigenden Zahlen der Corona-Erkrankungen sind die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wieder gelockert worden. Wie bereits im Frühjahr ist es ab dem kommenden Montag, 19. Oktober, möglich, sich nach telefonischer Rücksprache mit dem Hausarzt für bis zu 14 Tage krankschreiben lassen, ohne dafür die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Der Krankenschein wird dem Arbeitnehmer dabei per Post zugestellt. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann er auch durch eine andere Person bei der Arztpraxis abgeholt werden. Die Regelung ist vorerst bis Jahresende befristet. Dann will der G-BA, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, über eine Verlängerung beraten.
Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, sich möglicherweise mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung unter der zentralen Rufnummer 116 117. Bitte gehen Sie nicht ungefragt in die Arztpraxis oder ein Krankenhaus.
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