++ Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes kommt. Darauf hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD geeinigt. ++
In einem Sitzungsmarathon hat sich das Bundeskabinett zu einer Ausweitung der bisherigen Maßnahmen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durchgerungen. Neben Steuererleichterungen sieht das 10 Milliarden-Euro-Paket eine stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (KUG) vor.
Gestaffelte Anhebung des KUG
Das von der Koalition vereinbarte Stufenmodell koppelt die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes an die Bezugsdauer. Für jene, die KUG für eine um 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, kann die Leistung ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent, für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent, steigen.
Wer länger in Kurzarbeit bleibt, kann ab dem 7. Monat mit einer Aufstockung auf 80 Prozent, für Haushalte mit Kindern auf 87 Prozent, rechnen. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Mehr Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
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