04.06.2020 | Koalition beschließt Konjunkturpaket

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++ Zusätzliche Überbrückungshilfen sollen auch für Personaldienstleister möglich sein – Festhalten an Auszubildenden sichert weitere Prämien ++

Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 3. Juni auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt, welches ein Volumen von 130 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 umfasst. In 57 Punkten listet das Ergebnispapier Staatshilfen für Privatpersonen, Unternehmen und Europa auf. Neben der Senkung der Mehrwertsteuer, einem Kinderbonus von 300 Euro, Hilfen für Kommunen, einer Entlastung bei Stromkosten und der Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent plant die Koalition mit dem Programm für Überbrückungshilfen die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sichern.

Umsatzeinbußen werden kompensiert – Entscheidung zum KUG im September

Mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro soll diese direkte Unternehmenshilfe Umsatzeinbußen ausgleichen. Die branchenübergreifende Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt und richtet sich an Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Über eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 31.12.2020 hinaus konnten sich die Spitzen nicht einigen. Die Koalition wird sich im September nochmal zusammensetzen und "eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen."

Azubi-Sicherung: Prämie für KMU

KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. Dies sollte demnach auch für Personaldienstleister gelten, die an ihren Personaldienstleistungskaufleuten (PDK) festhalten. Das Koalitionspapier verweist zudem auf die Allianz für Aus- und Weiterbildung, die bereits eine Übernahmeprämie für Ausbildungsbetriebe, die zusätzlich Auszubildende von insolventen Betrieben übernommen haben, beschlossen hat.