05.11.2018 | Knapp 87 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten 2018 Weihnachtsgeld – BAP-DGB-Tarifwerk sichert Zeitarbeitern Weihnachtsgeld zu

Im Jahr 2018 erhalten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 86,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Mit dabei sind alle Zeitarbeitnehmer, die nach dem BAP-DGB-Tarifvertrag entlohnt werden. Denn dieser sieht neben einem zusätzlichen Urlaubsgeld auch Weihnachtsgeld vor. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Beschäftigte bereits seit sechs Monaten im Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt ist. Dann gibt es nach dem sechsten Beschäftigungsmonat 150 Euro Weihnachtsgeld. Im dritten und vierten Jahr erhöht es sich auf 200 Euro und ab dem fünften Jahr erhält der Zeitarbeitnehmer sogar 300 Euro Weihnachtsgeld.

Dieses Beispiel belegt, wie vielfältig die Beschäftigten in der Zeitarbeit davon profitieren, dass die Tarifabdeckung in der Branche nahezu 100 Prozent beträgt und zwar ausschließlich mit DGB-Tarifverträgen. Branchenübergreifend arbeiteten hingegen 2017 in Westdeutschland nur noch 49 Prozent und in Ostdeutschland nur noch 34 Prozent in einem Betrieb, in dem ein Flächentarifvertrag gilt. Das stellt einmal mehr unter Beweis, dass die Zeitarbeit ein attraktives und verlässliches Erwerbsmodell für Arbeitnehmer ist.  

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