Das Bundeskabinett hat Anpassungen der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchutzV) und somit zu den Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz getroffen:
Ab dem 01.07.2021 besteht keine Homeoffice-Pflicht mehr.
Bestehen bleibt jedoch die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften).
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10.09.2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung treten am 01.07.2021 in Kraft.
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