
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) legte gestern in Berlin Vorschläge zu einer gesetzlichen Neuregelung vor, mit der der Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen bundesweit eingedämmt werden soll. Anlässlich der Fachtagung „Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern“ der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen beim Bund stellten Prof. Dr. Peter Schüren sowie Prof. Dr. Christiane Brors das Gutachten vor, das sie im Auftrag des NRW-Arbeitsministers erstellt haben. Schneider will den Einsatz von Schein-Werkverträgen verhindern und eine Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Stammpersonal vorantreiben. Die Arbeitgeberseite war bei dem Treffen durch Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), vertreten. Er betonte, dass die bestehende Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit nicht gefährdet werden dürfe.
Dazu erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Die Vorschläge von Prof. Schüren und Prof. Brors zur gesetzlichen Eindämmung von Missbräuchen des Fremdfirmenpersonaleinsatzes mögen gut gemeint sein. In ihrer Gesamtheit beschränken sie unverhältnismäßig stark die unternehmerische Freiheit von Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kundenbetrieben. Es ist nicht ersichtlich, warum mittels neuer Beweislastregeln Zeitarbeitnehmer nur noch im Ausnahmefall länger als sechs und höchstens 18 Monate beschäftigt sein sollen. Gerade im hochqualifizierten Bereich wie beispielsweise bei IT- und Ingenieursdienstleistungen sind Projekte langfristig angesetzt. Auf der anderen Seite brauchen Weiterbildungsmaßnahmen für gering oder gar nicht qualifizierte Zeitarbeitnehmer zeitlichen Spielraum, den ihnen der Gesetzgeber mit einer Höchstüberlassungsdauer nimmt.
Um es klar zu sagen: Der BAP befürwortet den Kampf gegen Missbrauch von Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen. Eine zwingende Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Stammpersonal würde jedoch das sozialpartnerschaftlich austarierte System der Branchenzuschläge aushebeln und somit in die Tarifautonomie eingreifen. Zeitarbeit würde durch weitere derartige Regulierungen erschwert und wäre so als Jobmotor und Flexibilisierungsinstrument ernsthaft gefährdet. Das sollte der Gesetzgeber berücksichtigen.“
Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.800 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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