Japanische Delegation im Austausch mit dem BAP

In der vergangenen Woche empfing der BAP eine Delegation des Japan Institute for Labour Policy and Training (JILPT) in den Räumen der Berliner Verbandsgeschäftsstelle zu einem intensiven Gedankenaustausch. Die beiden Wissenschaftler Yota Yamamoto und Itaru Nishimura sowie Kohei Kiyono, Arbeitsattaché der japanischen Botschaft, informierten sich über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und tarifvertraglichen Regelungen der Zeitarbeitsbranche in Deutschland.

Die Mitarbeiter des BAP stellten den JILPT-Forschern zunächst das deutsche Zeitarbeitsmodell vor und erläuterten das Arbeitgeberprinzip. Schwerpunktmäßig wurde anschließend der  im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz unter besonderer Berücksichtigung der Tariföffnungsklausel besprochen. Auch das Tarifwerk des BAP und dessen zentrale Bestimmungen stießen auf großes Interesse bei der japanischen Delegation. Dabei wurde ebenfalls das System der Branchenzuschlagstarifverträge, mit denen Zeitarbeitskräfte in Stufen an Equal Pay herangeführt werden, erörtert. Die von der Regierungskoalition geplante Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie einer gesetzlichen Equal Pay-Verpflichtung nach neun Monaten und mögliche Auswirkungen diesen neuen Regulierungen wurden zum Abschluss des Gesprächs auch diskutiert.

Die Wissenschaftler des JILPT beraten die Regierung Japans bei der Novellierung des dortigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und konnten sich im Rahmen ihres knapp zweiwöchigen Aufenthalts in Deutschland ein umfassendes Bild des deutschen Zeitarbeitsmodells machen.

Erstellt: Uhr