10.07.2017 | „Ist nach der Regulierung vor der Regulierung?“

In der aktuellen Ausgabe des „Personaldienstleisters“ spricht BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz über Forderungen der Parteien nach weiteren Einschränkungen der Zeitarbeit im anstehenden Bundestagswahlkampf.

Die bisher vorliegenden Parteiprogramme zur Bundestagswahl lassen für die Zeitarbeit nichts Gutes ahnen. Zwar handelt es sich noch um Entwürfe, die Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD vorgelegt haben, aber die Inhalte werden sich kaum substanziell ändern. Und diese Inhalte haben es in sich: Die Linke will – bekanntermaßen – die Zeitarbeit ganz abschaffen. Bis es so weit ist, soll dem „Lohndumping“ durch die Branche ein Riegel vorgeschoben werden, indem Zeitarbeitskräfte „den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten“. Ähnliches fordern die Grünen und zwar „vom ersten Tag an“, wollen aber die Zeitarbeit wenigstens nicht gänzlich abschaffen. Auch die AfD springt auf den Zug auf und fordert „eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigte mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen“ und dass „Zeitarbeitsverträge […] nur einmal verlängert“ und „nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden“ dürfen. Außerdem soll Zeitarbeit „nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden“, was immer das heißen mag. Vermutlich wird die SPD in ein ähnliches Horn tuten und sich im Gefolge von Martin Schulz‘ „Gerechtigkeitswahlkampf“ für noch schärfere Regulierungen der Zeitarbeit aussprechen, beispielweise einen deutlichen früheren Equal Pay-Anspruch. Ist also nach der Regulierung der Branche vor der Regulierung der Branche?

Diese Befürchtung ist zumindest nicht von der Hand zu weisen. Dabei werden geflissentlich Fakten ignoriert, verdreht oder verschwiegen. Wie etwa bei der AfD, die behauptet: „Prekäre Arbeitsverhältnisse ersetzen zunehmend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.“ Das Gegenteil ist der Fall, wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. Die Grünen unterstellen, dass Zeitarbeit „oft missbraucht“ wird, „um dauerhaft Löhne zu senken“, und verschweigen dabei genauso wie die Linke, dass die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit mit 9,23 Euro (West) bzw. 8,91 Euro (Ost) über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und die Branche seit Jahren überproportionale Lohnzuwächse verzeichnet.

Die Zeitarbeit – das ist absehbar – wird im Bundestagswahlkampf ein Opfer des Postfaktischen werden. Denn dass in der Branche gerade einmal 2,3 Prozent aller Erwerbstätigen beschäftigt sind, es sich also keineswegs um ein Massenphänomen handelt, wird sicherlich keine Erwähnung finden.

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