In der Metall- und Elektroindustrie werden derzeit Tarifverhandlungen geführt. Nachdem die sogenannte Friedenspflicht am 28. Oktober 2022 ablief, fanden bereits erste Warnstreiks in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie statt. Da es bislang noch keine Einigung über einen Tarifabschluss gibt, kann es in nächster Zeit zu weiteren (Warn-)Streiks in Einsatzbetrieben der Metall- und Elektroindustrie kommen. Mit diesem Rundschreiben möchten wir noch einmal über die tariflichen Regelungen zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern in einem bestreikten Kundenbetrieb informieren.
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Bild: Logo der IG Metall
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