Der Gesetzgeber hat am 27. März im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigungsregelung für Verdienstausfälle von Eltern beschlossen, die derzeit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen per Anordnung geschlossen sind und die Betreuung deshalb durch die Eltern erfolgen muss.
Die Regelung soll vom 30. März 2020 zunächst bis zum Ende des Jahres gelten.
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