In der folgenden Übersicht finden Sie Informationen darüber, wie Zeitarbeitskräfte in den jeweiligen Bundesländern Impftermine erhalten. Diese Informationen setzen sich zusammen aus BAP-Recherchen sowie offiziellen Anfragen bei den zuständigen Landesministerien und aus externen Informationsquellen wie die Übersicht auf www.pflegen-online.de. Wir weisen allerdings darauf hin, dass der BAP keine Gewähr für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt.
Grundsätzlich gilt für die Zeitarbeitskraft bei der Terminvergabe ohne Vermittlungscode, dass eine Bestätigung des Arbeitgebers (Personaldienstleister) sowie der Einsatzeinrichtung (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim) benötigt wird.
Übersicht Bundesländer
Baden-Württemberg | Unter www.impfterminservice.de können auch für Pflegekräfte in der Zeitarbeit Termine in Impfzentren gebucht werden. Mit heutigen Stand waren in allen Impfzentren noch Termine frei. |
Bayern | Die Terminvergabe findet online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ statt. |
Berlin | Für Berlin finden BAP-Mitglieder alle Informationen im bereits veröffentlichten Rundschreiben. |
Brandenburg | Unter www.impfterminservice.de können auch für Pflegekräfte in der Zeitarbeit Termine in Impfzentren gebucht werden. |
Bremen | Fremdpersonal soll in den Einrichtungen geimpft werden wie festangestelltes Personal, die Organisation übernehmen die jeweiligen Leitungskräfte. |
Hamburg | Unter www.impfterminservice.de können auch für Pflegekräfte in der Zeitarbeit Termine in Impfzentren gebucht werden. |
Hessen | Das Hessische Sozialministerium hat auf ein Schreiben des BAP-Präsidenten Sebastian Lazay reagiert und dabei versichert, dass Zeitarbeitskräfte in den hessischen Impfzentren Impftermine vereinbaren können. Hier sind Terminvereinbarungen ab dem 3. Februar 2021 in allen 28 hessischen Impfzentren möglich. Dafür können die Hotlines 116 117 oder 0611 505 92 888 oder das Onlineportal www.impfterminservice.hessen.de genutzt werden, so das Ministerium. |
Mecklenburg-Vorpommern | Terminvergabe aktuell nicht möglich. |
Niedersachsen | Terminvergabe aktuell nicht möglich. |
Nordrhein-Westfalen | Unter www.impfterminservice.de können auch für Pflegekräfte in der Zeitarbeit Termine in Impfzentren gebucht werden. Mit heutigen Stand waren keine freien Termine verfügbar. Dies kann sich jedoch täglich ändern. |
Rheinland-Pfalz | Die Terminvergabe findet online unter https://impftermin.rlp.de/ statt. |
Saarland | Auch das zuständige Ministerium aus dem Saarland hat auf das Schreiben des BAP-Präsidenten Sebastian Lazay reagiert und dem BAP mitgeteilt, dass für die Anmeldung in den saarländischen Impfzentren ein sogenannter Prioritätscode sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers darüber, dass der zu impfende Mitarbeiter die Voraussetzungen nach § 2 der Coronavirus-Impfverordnung erfüllt und demnach höchste Priorität für eine Impfung genießt, benötigt wird. Der Prioritätscode kann für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Saarland per E-Mail angefordert werden. Die E-Mai-Adresse hierzu lautet: orga-impfung@soziales.saarland.de. |
Sachsen | Terminvergabe aktuell nicht möglich. |
Sachsen-Anhalt | Unter www.impfterminservice.de können auch für Pflegekräfte in der Zeitarbeit Termine in Impfzentren gebucht werden. Mit heutigen Stand waren in allen Impfzentren noch Termine frei. |
Schleswig-Holstein | Terminvergabe aktuell nicht möglich. |
Thüringen | Die Terminvergabe findet online unter https://www.impfen-thueringen.de/terminvergabe/ statt. |
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