Die Website pflegen-online.de gibt Aufschluss darüber, wie Zeitarbeitskräfte Impftermine in den jeweiligen Bundesländern erhalten. Demnach bieten eigene Terminreservierungen nach derzetigem Stand die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen an. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt verweisen auf den bundesweiten Patientenservice mit der Rufnummer 116117.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass der BAP keine Gewähr für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt. Zudem existieren nach wie vor in vielen Bundesländern keine weiterführenden Angaben.
Weitergehende Informationen für Berlin, Hessen und das Saarland
Für Berlin finden BAP-Mitglieder alle Informationen im bereits veröffentlichten Rundschreiben.
Das Hessische Sozialministerium hat auf ein Schreiben des BAP-Präsidenten Sebastian Lazay reagiert und dabei versichert, dass Zeitarbeitskräfte in den hessischen Impfzentren Impftermine vereinbaren können. Hier sind
Terminvereinbarungen ab dem 3. Februar 2021 in allen 28 hessischen Impfzentren möglich. Dafür können die Hotlines 116 117 oder 0611 505 92 888 oder das Onlineportal www.impfterminservice.hessen.de genutzt werden, so das Ministerium.
Auch das zuständige Ministerium aus dem Saarland hat auf das Schreiben des BAP-Präsidenten Sebastian Lazay reagiert und dem BAP mitgeteilt, dass für die Anmeldung in den saarländischen Impfzentren ein sogenannter Prioritätscode sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers darüber, dass der zu impfende Mitarbeiter die Voraussetzungen nach § 2 der Coronavirus-Impfverordnung erfüllt und demnach höchste Priorität für eine Impfung genießt, benötigt wird. Der Prioritätscode kann für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Saarland per E-Mail angefordert werden. Die E-Mai-Adresse hierzu lautet: orga-impfung@soziales.saarland.de.
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