
Zu den Kernelementen der letzten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gehört die am 1. Oktober 2018 erstmalig wirksam gewordene Höchstüberlassungsdauer, wonach derselbe Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nur noch für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden darf.
In einer aktuellen Analyse zieht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, nun eine erste kritische Bilanz, derzufolge die Reform in die falsche Richtung gehe. Die IAB-Experten betonen darin: "Zeitarbeit wird von Kundenbetrieben primär als Flexibilitätspuffer genutzt. Infolgedessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer neue Anreize setzt, Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten zu übernehmen." Vielmehr, so das IAB, könnten diese Regulierungen der Zeitarbeit dazu führen, dass Unternehmen auf den Einsatz von Zeitarbeitskräften ganz verzichten und alternativ andere Vertragsformen wie On-Site-Werkverträge nutzen.
Die IAB-Forschungsergebnisse bestärken Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP), darin, dass sich der BAP auch weiterhin für eine Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer einsetzen wird.
Es kann nicht sein, dass uns quasi ein Berufsverbot nach 18 Monaten Überlassungsdauer vom Gesetzgeber auferlegt wird.
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