Am 2. Juni 2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft.
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