Gutachten: Anti-Zeitarbeitsgesetze der Bundesländer sind rechtswidrig. Länder verstoßen gegen EU-Recht und Tarifautonomie.

In den vergangenen Monaten haben einige Bundesländer Gesetze verabschiedet, um Zeitarbeitsbetriebe und ihre Kundenunternehmen von Investitionsfördermitteln oder öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Andere Regelungen sehen zumindest massive Behinderungen vor. Diese Praxis ist jedoch rechtswidrig. Sie verstößt außerdem gegen das Europarecht und die Tarifautonomie. Ferner handeln die Bundesländer ohne Kompetenzgrundlage und haben damit keinen Anspruch auf die Mitfinanzierung ihrer Fördermaßnahmen durch den Bund. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Volker Rieble, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, mit dem Titel „Wirtschaftsförderung nach sozialen Kriterien“.

Einschlägige Gesetze gibt es etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, und Thüringen. BAP-Präsident Volker Enkerts erklärt hierzu: „Die rechtswidrige Politik der Bundesländer benachteiligt Zeitarbeitsbetriebe und Kundenunternehmen willkürlich gegenüber anderen Firmen. Zudem werden sie in ihrem Grundrecht auf unternehmerische Freiheit deutlich beschnitten. Wir fordern die Bundesländer nunmehr auf, diese nicht statthaften Gesetze und Entscheidungen schnellstmöglich zu revidieren.“

Enkerts weiter: „Werden Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, von Aufträgen oder der Wirtschaftsförderung ausgeschlossen, sollten sie auf gerichtlichem Wege dagegen vorgehen. Mit dem aktuellen Gutachten haben sie dafür nun eine rechtliche Basis.“

Der BAP hatte die zweifelhaften Vorhaben der Landesregierungen mehrfach kritisiert: „Damit werden ausgerechnet Unternehmen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Form von Zeitarbeitnehmern einsetzen, diskriminiert und im Wettbewerb benachteiligt. Oft möchte man so angeblich die ‚Sozialstandards‘ befördern – doch hinter Zeitarbeit stehen gerade vollwertige und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen Arbeitsrecht und sind in der Regel unbefristet. Auch die von den Landesregierungen häufig ins Feld geführte ‚Einhaltung tariflicher Standards‘ ist bei uns – wie in keiner zweiten Branche – zu fast 100 Prozent gegeben. Nahezu alle Zeitarbeitnehmer arbeiten nach Tarif, mehr als 75 Prozent sogar nach einem DGB-Tarif“, so Enkerts abschließend.

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