
Glossar
Das BAP-Glossar ist eine Sammlung von Begriffen rund um die Personaldienstleistungsbranche. Von A wie „Arbeitnehmerüberlassung“ bis Z wie „Zeitarbeit“ werden die wichtigsten Begriffe der Branche allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht. Das Glossar wird fortlaufend ergänzt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Um eine Liste mit passenden Begriffen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben aus.
- BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)
- Bauhauptgewerbe
- Befristungsverbot
- Berufsausbildung in der Zeitarbeit
- Besserstellungsvereinbarungen
- Betriebsrat
- Betriebsverfassung
- Branchenzuschläge
- Brückeneffekt
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
- Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
- Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen (BZA)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
- BZA (Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen)