27.06.2018 | Gesetzlicher Mindestlohn wird erhöht – Zeitarbeit bleibt die attraktivere Alternative

Die Mindestlohn-Kommission hat bekanntgegeben, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde in zwei Stufen angehoben werden soll. Vorgesehen ist hierbei eine Steigerung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

Damit bleibt der gesetzliche Mindestlohn aber auch zukünftig spürbar hinter der Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer zurück. Diese liegt momentan bei 9,49 Euro je Stunde im Westen Deutschlands und 9,27 Euro im Osten Deutschlands. Bis zum 1. Oktober 2019 wird der Zeitarbeitsmindestlohn in Stufen auf 9,96 Euro in den alten Bundesländern und auf 9,66 Euro in den neuen Bundesländern angehoben. Die Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer wird also auch in Zukunft über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt dazu:

Als Vorreiter hat unsere Branche bereits 2012, noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Dieser Zeitarbeitsmindestlohn wurde seitdem kontinuierlich erhöht. Im Zeitraum von Januar 2012 bis Oktober 2019 steigt er um 26,2 Prozent im Westen und sogar um 37,8 Prozent in Osten unseres Landes. Das BAP-DGB-Tarifwerk bietet darüber hinaus noch weitere Vorteile für Zeitarbeitnehmer, wie umfassende Branchenzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mit all diesen Vorzügen bleibt die Zeitarbeit auch künftig die attraktivere Alternative für Arbeitnehmer.

Thomas Hetz

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