
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt für Mitgliedsunternehmen gegenüber dem Vorjahr um fast 7 Prozent (6,98 Prozent). Zur VBG zählen mehr als eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Der VBG-Vorstand unter Vorsitz von BAP-Präsident Volker Enkerts hat gestern beschlossen, den Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte auf 4,00 Euro (2014: 4,30 Euro) je 1000 Beitragseinheiten festzulegen. Der Mindestbeitrag bleibt unverändert bei 48 Euro.
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2216 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2015 ein Freibetrag von 204.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3463 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.vbg.de.
Erstellt: Uhr