Gesetzliche Unfallversicherung VBG - Beitrag für 2012 bleibt stabil

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt für Unternehmen gegenüber dem Vorjahr gleich. Zur VBG zählen mehr als eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte liegt bei 4,80 Euro (Vorjahr: 4,80 Euro). Kleinunternehmen zahlen den ebenfalls stabilen Mindestbeitrag von 50 Euro.
Der VBG-Beitragsbescheid enthält neben dem Mitgliedsbeitrag einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung zwischen den neun Berufsgenossenschaften.

Auf der Webseite des VGB heißt es: „Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wird der Lastenausgleich bis zum Umlagejahr 2014 durch das System der Lastenverteilung ersetzt. Die Mitgliedsunternehmen der VBG werden hierdurch stärker belastet. Die VBG hat erreicht, dass der nicht zu verhindernde Wechsel vom Lastenausgleich zur Lastenverteilung stufenweise in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Das Umlagevolumen der VBG liegt bei 326,6 Mio. Euro (2011: 308,2 Mio. Euro).“

Mehr  Informationen unter:  www.vbg.de.

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