
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt für Unternehmen gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent. Zur VBG zählen mehr als eine Million Unternehmen aus über 100 Branchen – von A wie Architekturbüro bis Z wie Zeitarbeitsunternehmen.
Der VBG-Vorstand hat unter dem Vorsitz des BAP-Präsidenten Volker Enkerts jetzt entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte wird erneut gesenkt und auf 4,30 Euro (Vorjahr: 4,50 Euro) je 1.000 Beitragseinheiten festgelegt. Der Mindestbeitrag beträgt weiterhin 48 Euro.
Der VBG-Beitragsbescheid enthält außerdem einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung, die um etwa zwei Prozent leicht steigen wird.
Weiterführende Informationen sind auf der Website der VBG abrufbar.
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