
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt für Unternehmen gegenüber dem Vorjahr um 6,25 Prozent. Zur VBG zählen mehr als eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Der VBG-Vorstand hat unter dem Vorsitz des BAP-Präsidenten Volker Enkerts entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte wird auf 4,50 Euro (Vorjahr: 4,80 Euro) je 1000 Beitragseinheiten festgelegt. Der Mindestbeitrag beträgt 48 Euro.
Der VBG-Beitragsbescheid enthält außerdem einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung, die ebenfalls stabil bleibt.
Weitere Informationen unter www.vbg.de.
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