19.10.2016 | Gesetzesentwurf zur Zeitarbeit soll am 21. Oktober im Bundestag beschlossen werden

BAP Nachricht des Tages

Nach Medienberichten sollen sich CDU/CSU und SPD über den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ der Bundesregierung geeinigt haben. Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ schreibt, hätten sich die Regierungsparteien „über letzte Änderungen bei der geplanten strengeren Regulierung von Leiharbeit […] verständigt.“ Weiter heißt es: „Beide Vorhaben könnten am Freitag [den 21. Oktober 2016] vom Bundestag verabschiedet werden, teilte der CDU-Politiker Peter Weiß am Dienstag mit.“ Diese Angabe stimmt mit dem BAP vorliegenden, internen Informationen aus den Bundestagsfraktionen überein.

Die neuen Regelungen sollen der Nachrichtenagentur zufolge „demnach zum 1. April 2017 in Kraft treten“, also drei Monate später als bisher vorgesehen. Ob sich Union und SPD auf weitere Veränderungen beim Regierungsentwurf für die Zeitarbeit verständigt haben, ist den Medien nicht zu entnehmen. Wann sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen wird, steht bislang nicht fest.

Sicher ist jedenfalls, dass es bei Equal Pay nach neun Monaten und einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten geblieben ist. „Von diesen Grundregeln dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften aber gemeinsam abweichen, wenn Tarifpartner dies vereinbaren“, vermeldet „Reuters“ dazu.

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