09.05.2018 | Gelungener Auftakt von "BAP-Fokus: Recht und Praxis"

Über 300 Teilnehmer folgten der Einladung vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zur Premiere von "BAP-Fokus: Recht und Praxis". Die bereits vor Wochen ausgebuchte Veranstaltung gab einen Hinweis darauf, welche Fragen die Personaldienstleister aktuell besonders beschäftigen. "Am 1. April letzten Jahres sind zahlreiche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentliche Neuregelungen wie Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer greifen erstmals in diesem Jahr. Wir erhalten von unseren Mitgliedern täglich Anfragen dazu", beschreibt BAP-Geschäftsführerin Julia Große-Wilde die aktuellen Top-Themen der Branche. "Darüber hinaus wird es ab dem 25. Mai eine neue EU-Datenschutzgrundverordnung geben, die ebenfalls Auswirkungen auf die Zeitarbeit haben wird. Wir haben dies zum Anlass genommen, um dazu im größeren Rahmen mit den Beteiligten zu sprechen. Dabei liegt es uns am Herzen, die praxisrelevanten Probleme und Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen aufzugreifen und Antworten auf drängende Fragen zu liefern."

Vertreter der Politik, Rechtsexperten und Spezialisten aus der Praxis vermittelten am vergangenen Montag im HUMBOLDT CARRÉ ihre Einschätzungen zu der aktuellen fachlichen Debatte.

Thomas Sattelberger, Mitglied des Bundestages für die Freie Demokratische Partei (FDP), warf einen Blick auf die große Koalition und stellte seinen Vortrag unter den Titel: "Achterbahn, Wassertusche oder Königsweg?".

Rechtsanwalt Michael Schramm von der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte analysierte die neue Datenschutzgrundverordnung, zog für die anwesenden Branchenvertreter daraus relevante Schlüsse und gab ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Zur Lage des Arbeitsmarktes und der spezifischen Rolle der Zeitarbeit in der Zukunft trug das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Valerie Holsboer, vor. Auf erste Erfahrungen nach der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ging Christian Hornfeck, Referent bei der Bundesagentur für Arbeit, näher ein. Hinweise zur praktischen Umsetzung konkreter Änderungen des AÜG, wie die Umsetzung von Equal Pay und die Anwendung des Schriftformerfordernisses, lieferten die beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht Prof. Dr. Anja Mengel LL.M. der Kanzlei Altenburg und RA Dr. Alexander Bissels von der Kanzlei CMS Hasche Sigle.

  • Julia Große-Wilde | © Regina Sablotny, BAP
  • Thomas Sattelberger, MdB (FDP), © Regina Sablotny
  • RA Michael Schramm, Rechtsanwalt bei der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte, © Regina Sablotny
  • RA Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, © Regina Sablotny
  • Prof. Dr. Anja Mengel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Altenburg, © Regina Sablotny
  • Valerie Holsboer, Mitglied des Vorstandes bei der Bundesagentur für Arbeit, © Regina Sablotny
  • Christian Hornfeck, Referent bei der Bundesagentur für Arbeit, © Regina Sablotny

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