
Gestern ist die Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien – Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit – abgelaufen. Damit gelten ab dem 1. Januar 2014 die neu tarifierten Entgelte von 8,50 Euro/EG 1 im Westen Deutschlands und 7,86 Euro/ EG 1 im Osten Deutschlands, die im September 2013 ausgehandelt worden waren. Auch für die Entgeltstufen EG 2 bis EG 9 wurden deutliche Erhöhungen beschlossen. Der VGZ gehören der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) an.
Ab dem 1. April 2015 steigen die ausgehandelten Entgelte auf 8,80 Euro/EG 1 im Westen und 8,20 Euro/EG 1 im Osten. Zum 1. Juni 2016 wird dann noch einmal erhöht: auf 9,00 Euro/EG 1 im Westen und 8,50 Euro/EG 1 im Osten. „Die Zeitarbeitsbranche ist für Arbeitnehmer sehr attraktiv geworden“, sagt VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vizepräsident Thomas Bäumer. „Das liegt zum einen an den neu getroffenen Vereinbarungen, zum anderen aber auch an den bereits im vergangenen Jahr eingeführten Branchenzuschlägen. Dies alles verdeutlicht: Es bedarf keiner weiteren gesetzlichen Regelungen seitens der Politik. Zeitarbeit ist bei den Tarifvertragsparteien in den besten Händen. Sie agieren effizient, verantwortungsvoll und im besten Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“
Die Tarifabdeckung in der Zeitarbeit beträgt nahezu 100 Prozent, in keinem anderen Wirtschaftsbereich in Deutschland ist die Wirkung von Tarifverträgen größer. Daneben greifen in der Zeitarbeit auch die Branchenzuschläge – stufenweise werden Zeitarbeitnehmer hierbei nach einer Einarbeitungszeit an das Entgeltniveau der Stammbelegschaften im Kundenbetrieb herangeführt, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen bei einem Kundenbetrieb arbeiten. Nach neun Monaten ist eine nahezu gleiche Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern erreicht.
„Gewerkschaften und Arbeitgeber haben ihre Sozialpartnerschaft für die nächsten drei Jahre bekräftigt und mit dem Abschluss gezeigt, dass die Tarifautonomie in der Zeitarbeit funktioniert. Der Gesetzgeber darf auf gar keinen Fall die Axt an die funktionierende Tarifpartnerschaft legen. Außerdem vergisst, wer Zeitarbeit weiter einschränken will, dass es diese Branche ist, die seit vielen Jahren Menschen aus der Arbeitslosigkeit holt“, so Thomas Bäumer weiter. „Sie bietet gering und nicht Qualifizierten Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Außerdem lässt sie junge Leute erste Berufserfahrungen machen, die für ihr späteres Leben sehr wichtig sind.“
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