18.12.2013 | Fleischindustrie verhandelt über Mindestlohn in der Branche

Arbeitgeber der Ernährungswirtschaft und Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) haben in Hannover über einen Mindestlohn für die Fleischindustrie verhandelt. Dies berichten übereinstimmend „Süddeutsche Zeitung“ und „Die Welt“. Bei einer ersten Verhandlungsrunde im Oktober hatte sich kein Ergebnis abgezeichnet.

Laut „Süddeutscher Zeitung“ ist die Arbeitgeberseite bereit, im Westen Deutschlands einen Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen. Im Osten wollen die Arbeitgeber offenbar mit einem Stufenplan die 8,50 Euro bis 2017 erreichen. Das Blatt zitiert Arbeitgeberin Silke Erdmann-Nitsch, die zu bedenken gibt, dass die Einführung eines Mindestlohns auch Auswirkungen auf andere Lohngruppen haben werde. Facharbeiter würden sich nicht damit zufrieden geben, künftig nur noch genau so viel wie Angelernte zu verdienen. Damit müsse folglich auch das Entgelt für obere Lohngruppen entsprechend steigen. In diesem Zusammenhang stelle, so die „Süddeutsche“, Erdmann-Nitsch „die Frage, auf die alles hinausläuft“: „Meinen Sie, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass es wegen des Mindestlohns nachher für fast alle Produkte und Dienstleistungen wird mehr zahlen müssen?“

Die Zeitarbeitsbranche hat sich mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schon im September dieses Jahres auf ein neues Tarifvertragswerk geeinigt, das u. a. bei den Entgelterhöhungen einen Stufenplan vorsieht, mit dem auch im Osten ab Juni 2016 in der untersten Lohngruppe 8,50 Euro erreicht werden: Bereits ab 1. Januar 2014 gelten im Westen Deutschlands 8,50 Euro in der Entgeltstufe 1, im Osten steigt der Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe auf 7,86 Euro. Ab 1. April 2015 sind es für den Westen 8,80 Euro (EG 1), für den Osten 8,20 Euro (EG 1). Ab 1. Juni 2016 werden dann 9,00 Euro im Westen (EG 1) und 8,50 Euro im Osten (EG 1) gezahlt.
 

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