Das Bundeskabinett hat am 20. Mai beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch in der Fleischwirtschaft nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung abgewickelt werden darf. Wörtlich heißt es im Kabinettsbeschluss:
"Ab dem 01. Januar 2021 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft im Sinne des § 6 Absatz 10 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit sind Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen hier nicht mehr möglich. Es sind ahnende Regelungen gegen Verstöße vorzusehen." (Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.05.2020)
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