13.01.2014 | Fleischindustrie bekommt einen Mindestlohn

Für die ca. 80.000 Beschäftigten in der Fleischindustrie soll ab dem 1. Juli 2014 ein verbindlicher tariflicher Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde gelten. Bis Dezember 2016 soll er dann offenbar in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen.  Dies berichten übereinstimmend mehrere deutsche Medien.

Im Dezember 2013 hatten die Verhandlungsparteien – die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) – die Verhandlungen erst einmal abgebrochen. Eine Einigung war damals noch nicht in Sicht. Nun streben die Sozialpartner offenbar an, die von ihnen vereinbarten Mindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Nach einer entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin würden die Mindestentgelte auch in nichttarifgebundenen Unternehmen und für ausländische Arbeitnehmer gelten.

Aus der SPD gab es laut Medienberichten nun bereits erste Stimmen, die nach Einführung des Mindestlohns auch entsprechend straffe Kontrollen forderten. So sagte Olaf Lies, SPD-Wirtschaftsminister in Niedersachsen, der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“: „Ein Mindestlohn, der nicht kontrolliert wird, ist nichts wert.“
 

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