Am 12. Dezember 2021 ist das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" vom 10. Dezember 2021 in Kraft getreten. Der neu eingeführte § 20a IfSG begründet eine sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht", welche besser als Pflicht zum Nachweis einer Impfung beschrieben wird.
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