Am 3. März 2021 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern eine erweiterte Teststrategie zur Bekämpfung von Covid-19 vorgelegt, welche ursprünglich eine Verpflichtung der Unternehmen vorsah, ihren in Präsenz Beschäftigten wöchentlich das Angebot von kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Ergebnis zu machen.
In den im Nachgang der Konferenz erfolgten Gesprächen zwischen den Verbänden und dem Bundeskanzleramt konnten die Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH eine rechtliche Verpflichtung zur wöchentlichen Testung der in Präsenz Beschäftigten abwenden. Ergebnis dieser Gespräche ist eine gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände, in der sie an die Unternehmen appellieren, ihren Beschäftigten Selbsttests und - wo dies möglich ist - Schnelltests anzubieten. Insbesondere Selbsttests können ein einfaches und wirksames Instrument zur Früherkennung von SARS-CoV-2-Infektionen im Betrieb und somit ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung sein. Wichtig ist, dass die Verfügbarkeit von Tests – insbesondere Selbsttest – jetzt schnell verbessert wird.
Die BDA hat für Unternehmen einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt, der bei der Organisation und Durchführung der Testungen behilflich sein soll. Diesen stellt der BAP nachfolgend zur Verfügung.
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BAP | Freiwilliges Angebot von Corona-Testungen
Rundschreiben
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BDA | Pflicht zum Testangebot für Arbeitgeber
Stand: März 2021
Bild: Willgard Krause from Pixabay
Erstellt: Uhr