Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sein FAQ-Papier über "Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbstständige" aktualisiert.
In dem veröffentlichten Dokument werden Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben, die im Zusammenhang mit der Entschädigungsregelung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auftreten. Nach dieser Vorschrift können bei Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Verbots der Erwerbstätigkeit zugunsten des Betroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Ebenfalls kommen Entschädigungsansprüche für Eltern in Betracht, wenn diese aufgrund der Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (Schulen, Kitas, etc.) einen Verdienstausfall wegen der Betreuung ihrer Kinder erleiden. Mit Blick auf die Corona-Pandemie zielt das BMG-Papier darauf ab, Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsumfang und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen der Vorschrift zu klären.
Das FAQ-Papier des BMG finden Sie auch im Anhang zu diesem Rundschreiben.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 05.01.2021 für betreuungspflichtige Eltern gegebenenfalls noch weitergehende Ansprüche bestehen können. So soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) erweitert werden. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
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Bild: © Bundesagentur für Arbeit
Erstellt: Uhr