Wird Zeitarbeit staatlich kontrolliert?

Alle Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Zollverwaltungen kontrolliert. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen – z. B. ein Unterschreiten der geltenden Lohnuntergrenze – drohen Strafen. Vorgesehen sind unter anderem Geldbußen von bis zu 500.000 Euro oder sogar der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsunternehmen selbst ein großes Interesse daran haben, sauber zu arbeiten. Denn ansonsten riskieren sie ihre Existenz.

In der Zeitarbeit sorgen aber nicht nur externe Kontrollinstanzen für Ordnung. Branchenverbände wie der BAP haben darüber hinaus noch einen Verhaltenskodex entwickelt, an den sich die Mitgliedsunternehmen halten und der sie zu ethisch einwandfreiem Handeln verpflichtet. Auf diese Weise wird Fairness und Transparenz – gerade auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeitern – in den Vordergrund gestellt.