Kann jeder ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben?

Wer in der Bundesrepublik ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben will, braucht dafür zwingend eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis ist Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt diese Erlaubnis erst einmal nur befristet für ein Jahr aus und kontrolliert, ob bei dem Personaldienstleister alles korrekt gelaufen ist. Nur Zeitarbeitsunternehmen, die drei Jahre lang ohne Beanstandungen eine solche befristete Lizenz hatten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen.